Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hotel Wiesmann / Bochum


Bitte beachten Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen:

1. Abschluss des Vertrages

1.1 Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer, Räumlichkeiten, sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Sämtliche Reservierungen werden von Hotel Wiesmann schriftlich bestätigt. Sofern dies terminlich nicht mehr möglich ist, erhält der Besteller telefonisch eine Reservierungsnummer. Sollte die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung abweichen, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich nach deren Erhalt widerspricht, spätestens mit der Annahme der Leistungen.

1.2 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde. Der abgeschlossene Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

1.3 Ist der Besteller nicht identisch mit dem Gast, so haften beide für alle vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner.

2. An- und Abreise

2.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stehen reservierte Zimmer dem Gast am Anreisetag Mo.-Fr. ab 15 Uhr , Sa. ab 12 Uhr und So. nach Vereinbarung zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 10Uhr30 Uhr geräumt sein.

2.2 Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Reservierte Zimmer stehen dem Leistungsnehmer nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der reservierten Zimmer über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung des Hotels.

3. Leistungen

3.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer , sollten vereinbarte Zimmer nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen. Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den schriftlich getroffenen Vereinbarungen. Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, das Frühstück nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.

3.2 Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache über die optionsgebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.

3.3 Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise pro Zimmer und Übernachtung, einschliesslich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Leistungsnehmers. Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens Hotel Wiesmann entsprechend den dann gültigen Preisen ohne Vorankündigung geändert werden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 6 Monate liegen. Eventuell eingeräumte Sonderkonditionen müssen direkt bei der Buchung bzw. bei Anreise erwähnt werden. Spätere Änderungen oder Reduktionen sind nicht möglich.

4. Zahlung

4.1 Das Entgelt für die gebuchten Leistungen ist generell vor Abreise des Gastes fällig. Hotel Wiesmann ist berechtigt, jederzeit Vorauszahlungen in Höhe des gesamten zu erwartenden Übernachtungspreises nach Abschluss des Beherbergungsvertrages zu verlangen. Das Hotel kann, ohne Begründung, jegliche Bestellung und Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung voraussichtlich geschuldeter Beträge im voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.

4.2 übersteigt der Rechnungsbetrag das 3-fache des Übernachtungspreises, so ist Hotel Wiesmann berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen, z.B. in Form von Wochenrechnungen, zu erstellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

4.3 Zwischenrechnungen sind vom Gast direkt nach Erhalt zahlbar. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Kosten, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt Hotel Wiesmann vorbehalten. Rechnungen an Firmen, Reisebüros, etc. werden nicht erstellt, die Bezahlung erfolgt im Voraus oder vor Ort in bar oder mittels ec-cash. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels.

4.4 Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten ist Hotel Wiesmann in jedem einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.

4.5 Preise für Gruppen gelten nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarungen. Die Wirksamkeit jeder Reservierung für Gruppen hängt im Übrigen von der Bezahlung einer Anzahlung in Höhe eines Betrages von 80% der zu reservierenden Leistungen ab, wobei die Anzahlung vier Wochen vor Ankunft der Gruppe bei Hotel Wiesmann eingegangen sein muss, damit die Reservierung endgültig wirksam wird. Bei Gruppenreservierungen behält sich das Hotel vor, das Kontingent der nicht in Anspruch genommen Zimmer zu verringern und/oder den vereinbarten Preis zu ändern, wenn weniger als 75% der vereinbarten Zimmer in Anspruch genommen werden.

5. Stornobedingungen:

Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern werden in Rechnung gestellt:
5.1 Für Gruppenreservierungen:
a) Bis 6 Wochen vor Ankunft, keine Kosten.
b) Bis 3 Wochen vor Anreise, 50% der vereinbarten Leistungen.
c) Bei weniger als 3 Wochen vor Anreise, 80% der vereinbarten Leistungen.

Das Hotel bezeichnet eine Reservierung als Gruppenreservierung bei einer Personenzahl ab 8 Personen.

5.2 Für Einzelreservierungen:
a) Bis 3 Tage vor Ankunft, kostenfrei
b) Ab 3 Tage vor Anreise (nach 12.00 Uhr), 80% der vereinbarten Leistungen.

Übernachtungen, die weder in Anspruch genommen noch storniert wurden, werden mit 80% des Arrangements in Rechnung gestellt. Es ist hierbei unerheblich, ob das Hotel ausgebucht ist oder nicht. Sämtliche Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Die vorstehenden Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung des stornierten Zimmers bzw. Weiterberechnung der Leistung erzielt wurde.

6. Haftung

6.1 Der Gast oder der Veranstalter haften gegenüber Hotel Wiesmann für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.

6.2 Hotel Wiesmann haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Hotel Wiesmann bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

6.3 Hotel Wiesmann haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3.000,00 €); für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 750,00 €, es sei denn, Hotel Wiesmann oder dessen Personal trifft ein Verschulden oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden Hotel Wiesmann gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung gegeben.

7. Kündigung

7.1 Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht Hotel Wiesmann ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Hat Hotel Wiesmann begründeten Anlass zu der Annahme, dass ein Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, ebenso im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen, kann Hotel Wiesmann das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.

8. Sonstiges

8.1 Tiere können im Hotel Wiesmann nicht aufgenommen werden. Die Beherbergung eines Tieres durch den Gast berechtigt Hotel Wiesmann ebenfalls zur Kündigung. In diesen Fällen steht dem Hotel ebenfalls Anspruch auf die vereinbarte Vergütung zu.

8.2 Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.

8.3 Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden auf Anfrage und gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.

9. Allgemeines

9.1 Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

9.2 Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

9.3 Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien.

9.4 Im übrigen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand Dezember 2007 :: Gerichtsstand ist Bochum.